Full Service Werbeagentur mit Spezialisierung auf digitale Kommunikation.

Wir positionieren Ihre Botschaft zielgruppengenau, effizient und ergebnisorientiert im digitalen Raum.

Website SEO/SEM Mobile Web Promotion-Sites Strategie Banner Branding Social Media Marketing

FREIE DIGITALE GMBH

Lerchenfelder Straße 88-90/11
1080 Wien

Telefon+43 1 8900980-10
Fax+43 1 8900980-20

office@freiedigitale

Kontakt
Schicken Sie uns eine Nachricht
RUFEN SIE UNS AN
+43 1 8900980-10
FAXEN SIE UNS ZU
+43 1 8900980-20
Das Team
Spezialeinheit

Alle Versuche, die komplexen Persönlichkeiten unserer Spezialisten wahrheitsgetreu in Pixel darzustellen, sind gescheitert. Jetzt leben wir damit, dass wir:

(Intelligent, kompetent, originell, individuell, neuartig, überraschend, unvergleichbar, eloquent, außergewöhnlich, brillant, umwerfend, erstaunlich, zuvorkommend, freundschaftlich, kurzweilig,…)

unbeschreiblich

sind.

Elisabeth Reiter

Projektmanagement/Büroleitung

elisabeth.reiter@freiedigitale.at
+43 1 8900980-10

Florian Weber

Projektmanagement

florian.weber@freiedigitale.at
+43 1 8900980-13

Jörg Liwa

Programmierung

joerg.liwa@freiedigitale.at
+43 1 8900980-13

Karin Hammer

Geschäftsführung

karin.hammer@freiedigitale.at
+43 1 8900980-11

Peter Varga

Grafik

peter.varga@freiedigitale.at
+43 1 8900980-12

Petra Mempör

Grafik

petra.mempoer@freiedigitale.at
+43 1 8900980-10

Sanja Nedeljkovic

SEM/SEO

sanja.nedeljkovic@freiedigitale.at
+43 1 8900980-14

Stefan Faltermann

Projektmanagement

stefan.faltermann@freiedigitale.at
+43 1 8900980-14

Leistungen
Wir lieben was wir tun.

Display Advertising
Online Promotion
Online Media
Newsletter

Usability
Responsive Design
Multiplattform Design

Strategie
Produktentwicklung
Datenanalyse
Trendanalyse

App Marketing
Mobile Web
Mobile Media
Geotagging
Augmented Reality

Search Engine Advertising
Search Engine Optimization
Seeding
Linkbuilding

Social Media Strategie
Facebook Marketing
Gamification
Contentmarketing

Redaktionsplanung
Contentproduktion
Video-/Audioproduktion
Contentwartung

Bluetooth Marketing
Near Field Communication
Location Based Services
Digital Signage

Aktuell

Umzug

19-04-2013

Unsere neue Adresse: 1080 Wien, Lerchenfelderstraße 88-90/ Tür 11

Best 3

07-03-2013

Was macht ein SEM/SEO Spezialist? Wie wird man Online Mediaplaner? Was sollte ein Kandidat für eine Social Media Position mitbringen?

Fragen, die vom 7. - 10. März 2013 auf der BeSt³  in Wien besprochen werden. Die BesucherInnen der Messe für Beruf, Studium und Weiterbildung erwartet wieder eine Fülle von Veranstaltungen zu Themen wie Trends am Arbeitsmarkt oder Studienförderung.

Im Rahmen der BeSt³ bietet Karin Hammer, Geschäftsführerin der Freie Digitale GmbH, einen Überblick über die Online Berufs-Landschaft.

08.03.203 Freitag 16.00 Uhr
New Media
Kreativberufe mit Zukunft
Wiener Stadthalle
www.bestinfo.at

Erfahren Sie mehr!

Endlich ist's soweit: FD Webseite

01-12-2012

Lange waren wir mit unseren Kunden so beschäftigt, dass wir unseren eigenen Webauftritt ein wenig vernachlässigt hatten. Aber zu unserem vierten Geburtstag gönnen wir uns nun eine komplett neue Website - viel Spaß beim Stöbern!

Gewinner WebAD 2012!

06-09-2012

Wir haben gewonnen und freuen uns riesig gemeinsam mit den Casinos Austria! Die Jury unter der Leitung von Konrad Mayr-Pernek befand unsere PRINT@HOME-Kampagne als die effizienteste Onlinekampagne Österreichs und das macht uns ziemlich stolz. Mehr auf www.webad2012.at.

ProjekteÜbersicht

Stepstone

Bannerproduktion

Schönherr

Website Relaunch

VBW

Performance Marketing

Cambridge Institute

SEM/SEO & Microsite

Europcar

Diverse Projekte

Kuratorium für Verkehrssicherheit

Website & Online Promotion

Wiener Stadtwerke

Diverse Projekte

Casinos Austria

Diverse Projekte

Admiral

Diverse Projekte

Citroën

Diverse Projekte

Sanova Pharma

Produktlaunch

REWE

SEM, Performance Marketing

Cliniclowns

Social Media

Femous

Apps & Social Media

Belvedere

Mobile Marketing & SEO

DIXI

Social Media

Ricardo

Website Launch

Henkel

Diverse Projekte

Roche Austria

Projektmanagement, App-Entwicklung

Telematik Austria

Website

Urlaub Urlaub

Website ReLaunch

Stabilo Österreich

Apps & Social Media

Love.at

Website ReLaunch

Newsletter

Newsletter Anmeldung

JA, ich möchte den Newsletter von der Freie Digitale mit News rund um die Full Service Agentur erhalten. (Hinweis: Sie können den Freie Digitale Newsletter jederzeit wieder abbestellen!)

Ich stimme den Datenschutzbestimmungen zu.

* Pflichtfeld

Frohe Weihnachtenwünscht Freie Digitale GmbH

Wir machen das.

Für jede Arbeitsstunde, die wir heuer für Sie tatkräftig
Projekte umgesetzt haben, spenden wir ein paar Cent an die "Stiftung Kindertraum". Bei 12.806 Stunden kommt schon was zusammen. Wir sagen Danke, liebe Kunden.

Gemeinsam zaubern wir ein Lächeln in das Gesicht eines Kindes.

Die österreichische Hilfsorganisation "Stiftung Kindertraum" unterstützt behinderte und schwer kranke Kinder und deren Familien bei der Realisierung von Herzenswünschen.
Mehr Informationen finden Sie unter www.kindertraum.at.

Da helfen wir gerne mit.

Presse

Neugierige Journalistinnen, die über uns berichten wollen, wenden sich an Elisabeth Reiter

werbeplanung.at 21.03.2013 - Freie Digitale holt Stefan Faltermann an Bord

Freie Digitale engagiert Augmented Reality-Experten.

http://werbeplanung.at/news/personalia/2013/03/freie-digitale-engagiert-stefan-faltermann

werbeplanung.at Guide 2013 - Warm anzuiehen heißt die Devise

Karin Hammer fühlt sich für ein herausforderndes Jahr gut gerüstet. Die Digitaleagentur-Expertin spricht hier über die Trends 2013 der Freie Digitale GmbH.

derstandard.at 18.10.2012 - Neue IAB Präsidentin

Martina Zadina ist neue Präsidentin des Internet Advertising Bureau.

Die Mitgliederversammlung der Österreich-Sektion des Internet Advertising Bureau (IAB) hat Martina Zadina, Geschäftsführerin des Vermarkters adworx internetservice, zur neuen IAB-Präsidentin gewählt. Sie folgt der bisherigen Präsidentin Christine Antlanger-Winter (Mindshare) nach. Das Präsidium setzt sich neben der Präsidentin Martina Zadina aus den beiden Vizepräsidenten Karin Hammer (Freie Digitale) und Bernd Wollmann (Casinos Austria AG) zusammen.

derstandard.at/1350258699756/Martina-Zadina-als-neue-IAB-Praesidentin 18-10-12

HOMEdigitalTV 15.10.2012: 4. HOME on the rocks mit Karin Hammer und Florian Matthies

4. HOME ON THE ROCKS

Das Thema:
Wie weit darf Internet Marketing gehen und welche Rechte hat dabei der User?

Es diskutieren:
KARIN HAMMER, Geschäftsführerin von Freie Digitale und ehemalige Präsidentin der IAB
FLORIAN MATTHIES, Creative Director und Gründungsmitglied der HOME Gruppe

www.youtube.com/watch?v=iicspKrv1UM

werbeplanung.at 28.09.2012 - Karin Hammer plädiert für dezente Regulierung

Die frühere Präsidentin des IAB Austria gastierte auf Einladung der Wiener Agentur HOME Digital bei der Eventreihe "HOME on the rocks". "Wir Österreicher sind die Datenschützer Nummer 1 in Europa", meinte Karin Hammer, vormals Präsidentin des IAB und geschäftsführende Gesellschafterin der Agentur Freie Digitale, bei der jüngsten Veranstaltung der Eventreihe "HOME on the rocks". Datenschutz und entsprechende Regulierungen - so Hammer - seien wichtig und notwendig.

werbeplanung.at/news/agenturen/2012/09/karin-hammer-plaediert-bei-home-event-fuer-dezente-regulierung

atmedia.at 06.09.2012 - WebAds 2012 gekürt

WebAds 2012 gekürt MEDIA - Sonderpreis Effizienteste Kampagne

Der Preis für die effizienteste Kampagne geht an:
Casinos Austria + Freie Digitale + Media.at für Xmas Print@Home

www.atmedia.at/news/online/webads-2012-gekuert-update/06-09-2012/16719/

atmedia.at 03.05.2012 - Wiener Stadtwerke stimulieren das Wachsein

Einer "langen Nacht" blicken die Wiener Stadtwerke entgegen. Am 5. Mai 2012 öffnet das öffentliche Unternehmen alle Türe und Tore und offenbart Besuchern sein Inneres. Damit aus der "langen Nacht" eine "kurzweilige Nacht" wird, engagierte Wiener Stadtwerke-Marketingleiterin Eleonora Janotta Freie Digitale als "Wachmacher". (…) Die Agentur schöpft dafür die, wie Geschäftsführerin Karin Hammer erklärt, "die gesamte Bandbreite integrierbarer Kommunikation" aus.

www.atmedia.at/news/menschen-maerkte-marken/wiener-stadtwerke-stimulieren-das-wachsein/03-05-2012/15830/

theangryteddy.com PODCAST 01.05.2012 - Karin Hammer über Beratungsqualität und mehr

"Wenn ich einem Kunden den Weg von A nach B so erklären kann, dass er versteht was ich tue, bin ich ein guter Berater" - Karin Hammer ist alles andere als unbekannt in der österreichischen Webszene. Die Geschäftsführerin von Freie Digitale spricht im Interview über Beratungsqualität, virale Effekte, und, und, und ...

theangryteddy.com/2012/05/karin-hammer-wenn-ich-einem-kunden-den-weg-von-a-nach-b-so-erklaren-kann-dass-er-versteht-was-ich-tue-bin-ich-ein-guter-berater-podcast-12/

ernstnettinger 18.09.2011 - Werbemöglichkeiten im Netz: Ernst Nettinger spricht mit Karin Hammer

Werbemöglichkeiten im Netz - Ernst Nettinger spricht mit Karin Hammer

www.youtube.com/watch?v=-UK3aFlvC6Q

atmedia.at 30.6.2011 - Freie Digitale war auf UrlaubUrlaub.at

Nach Adaptionsarbeiten an UrlaubUrlaub.at verganges Frühjahr stellt die Freie Digitale die jüngste Weiterentwicklung des Incoming-Tourismus-Portals fertig.

Karin Hammer, Geschäftsführerin der Agentur skizziert die getane Modernisierungsarbeit: "Erneuerte funktionale Elemente, die optische Optimierung des Portals sowie neu designte Bildwelten lassen UrlaubUrlaub.at zu einer gefragten Informationsplattform reifen." Sie nennt weiters "verbesserte Suchboxen, intuitive Benutzerführung und ein intelligentes Empfehlungsmarketing" als zentrale Wesenszüge des Portals.

www.atmedia.at/news/klassische-medien/freie-digitale-war-auf-urlauburlaubat/30-06-2011/13250/

iabAustria 06.07.2010 - Karin Hammer über den Web Ad 2010

Karin Hammer, Präsidentin IAB Austria und GF Freie Digitale über die Bedeutung des Web Ad für die Branche, die Arbeit des IAB und Ausbildungsmöglichkeiten im Onlinemarketing.

youtu.be/whRrZg3sCGQ

Impressum

Impressum

Freie Digitale GmbH
Werbeagentur

FN 236243t
UID-Nr: ATU57153699

Gerichtsstand: Wien

Sitz: 1080 Wien
Lerchenfelderstraße 88-90/11
Tel: + 43 1 89 00 980 10
Fax: + 43 1 89 00 980 20
Email: office@emptyfreiedigitale.at

Mitglied der Wirtschaftskammer Wien
Fachgruppe Werbung & Marktkommunikation

Berufsrecht: Gewerbeordnung: www.ris.bka.gv.at

Es gelten unsere Geschäftsbedingungen.

Freie Digitale GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: 1080 Wien
FN 236243t
FB-Gericht: Wien

Geschäftsführung: Karin Hammer

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Freie Digitale GmbH
Agentur für interaktive Kommunikation
(im Folgenden „Agentur“), Stand: Oktober 2009

Unternehmensdaten
Freie Digitale GmbH
Lerchenfelder Straße 88-90/11
1060 Wien


Firmenbuchnummer: FD 236243t
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien
Gesellschaftssitz: Wien
UID-Nummer: ATU57153699


Mitgliedschaften:
Wirtschaftskammer Wien, Fachverband Werbung und Marktkommunikation


1. Grundlage
Als Grundlage dienen die "Einheitlichen Geschäftsbedingungen der österreichischen Werbeagenturen", empfohlen vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation der Wirtschaftskammer Österreich. Betreffend Agenturvergütung kommen ausschließlich international übliche Prozentsätze zur Anwendung.


2. Allgemeines
Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sind integrierender Bestandteil von
Werkverträgen, die eine fachmännische Beratung von Auftraggebern durch die Freie Digitale GmbH zum Gegenstand haben. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Agentur gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des
Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder diese ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der  Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht. Die Geschäftsbedingungen gelten, wenn ihre Anwendung ausdrücklich vereinbart wurde. Der Auftraggeber stimmt zu, dass der Schriftverkehr auch per Telefax oder Email geführt werden kann. Wir werden versuchen, technische Einrichtungen zu schaffen um damit
verbundene Risiken (Übertragsfehler, Viren, Manipulationen) zu reduzieren, ohne jedoch für einen Erfolg zu haften. Wir sind nicht verpflichtet, von uns im Zusammenhang mit der Auftragsabwicklung erstellte Unterlagen länger als sechs Monate nach Vertragsbeendigung aufzubewahren. Gegen Kostenersatz werden wir dem Auftraggeber auf Wunsch bei Vertragsende Kopien der erhaltenen Unterlagen in geeigneter Form zur Verfügung stellen.


3. Vertragsabschluß
Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei der Agentur gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.


4. Leistung und Honorar
Alle Aufträge und sonstige Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Kunden bestätigt und firmenmäßig gezeichnet werden und verpflichten gegenseitig nur in dem in der schriftlichen vertraglichen Vereinbarung (Auftrag) angegebenen Umfang. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem
raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
Wenn nicht anders vereinbart beginnt der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der Agentur. Eventuell entstehende externe Kosten werden mit dem Auftraggeber abgestimmt und gesondert verrechnet. Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekanntgibt. Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser
Vergütung erwirbt der Kunden an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Die Agentur ist berechtigt, den Beratungsauftrag durch sachverständige unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen. Barauslagen (z. B. Farbausdrucke, elektronischer Datenversand, Erstellung und Übermittlung von Datenträgern,  Vervielfältigungskosten, Botenfahrten, Versand- und Portokosten,
Reisekosten etc.), werden dem Auftraggeber entweder aufgeschlüsselt weiter verrechnet oder pauschal in Höhe von fünf Prozent unseres Nettohonorars verrechnet.


5. Präsentationen
Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur; der Kunde ist nicht berechtig, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr
unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung
von Kommunikationsaufgaben nicht von der Agentur gestalteten Werbemittel verwertet, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen und Angeboten an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig.


6. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen der Agentur einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Daten) auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Agenturvertrages – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und mit vereinbartem Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst, ausschließliche in Österreich und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher
Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der
Agentur eine gesonderte angemessene Vergütung zu; Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Übergabe von Nutzungsrechten an den Auftraggeber durch die Agentur werden die Richtlinien zur Honorargestaltung für Copyrights der WKO in jeweils gültiger Fassung herangezogen.
Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, nach Ablauf des Agenturvertrages ist – unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig. Die Agentur ist unter Berücksichtigung des Datenschutzes und der Geheimhaltung berechtigt, die dem Vertrag zugrunde liegende Leistungserbringung unter namentlicher Nennung des Auftraggebers als Referenzprojekt zu beschreiben und diese Beschreibung zu veröffentlichen. Dies beinhaltet auch die Verwendung von markenrechtlich geschützten Logos, Produktbezeichnungen und anderen Warenzeichen des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat das Recht der Nennung als Referenzkunde zu widersprechen.
Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen.


7. Kennzeichnung
Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.


8. Genehmigung
Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und
kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Agenturleistung überprüfen lassen. Die Agentur veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.


9. Festaufträge / Reservierungen
Soweit die Agentur Verpflichtungen gegenüber Dritten gemäß diesem Vertrag
eingegangen ist (Festaufträge), erklärt sich der Kunde bereit, diese Verpflichtungen auch nach Lösung oder Kündigung der Vereinbarung vollständig unter Einschaltung der Agentur zu erfüllen. Die Agentur ist bereit, etwaige Reservierungen (z.B. in tarifgebundenen Werbeträgern u.a.) für die Zeit nach Vertragsende auf den Kunden oder Dritte dann zu übertragen, wenn der Kunde oder der Dritte die bei der Agentur bereits entstandenen Kosten übernimmt. Die Übertragung hat zur Voraussetzung, daß die Agentur aus jeglicher Haftung entlassen wird.


10. Termine
Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die  Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.


11. Change Management
Änderungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind rechtsverbindlich von beiden Parteien (Kunde und der Agentur) rechtsverbindlich zu unterzeichnen, der Änderungsnachweis ist zu dokumentieren. Änderungen und/oder Ergänzungen in Bezug auf die innerhalb der entsprechenden
Beauftragung zu erbringenden Leistungen können sowohl von den Auftraggebern als auch von der Agentur gegenüber der jeweiligen anderen Partei beantragt werden. Änderungswünsche des Auftraggebers werden von der Agentur auf ihre Auswirkungen gemäß Qualität, Preise und Termine überprüft. Falls der Änderungswunsch durchführbar ist, wird das Ergebnis dem Auftraggeber als Änderungsangebot übermittelt. Bis zur Annahme des Änderungsangebotes wir die jeweilige beauftragte Leistung nach den alten Angaben fortgeführt. Die Parteien werden den Änderungsvorschlägen zustimmen, wenn für sie weder für den gegenwärtigen Zeitpunkt noch für die Zukunft wirtschaftliche, technische oder andere Auswirkungen zu ihren Lasten aus der Änderung ersichtlich sind. Die Ablehnung bedarf grundsätzlich der schriftlichen Begründung. Der Kunde wird der Agentur ohne unnötige Verzögerung schriftlich von jeder Änderung der für die Leistungserbringung durch die Agentur wesentlichen Fremdkomponenten verständigen. Die Agentur wird sich bemühen an diesem Änderungsprozess in angemessener Weise mitzuwirken. Der Auftraggeber stellt sicher, dass im Fall von solchen
Änderungen der Agentur bei der Erbringung ihrer Leistungen nicht gehindert wird bzw. ihr die Leistungserbringung nicht unmöglich gemacht wird. Die Agentur ist berechtigt, durch die Änderungen der Fremdkomponenten entstehende Zusatzkosten (zum Beispiel Schulungen) ohne Aufschläge an den Kunden zu verrechnen sowie eine Anpassung der Stundensätze vorzunehmen.
Durch eine Änderung der Fremdkomponenten bewirkte Verzögerung verlängern für ihre Dauer Lieferfristen sowie Reaktionszeiten und lösen keinesfalls einen Verzug auf Seite von der Agentur aus.


12. Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Die Agentur, ihre Mitarbeiter und die hinzugezogenen Kollegen verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese  Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen. Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann die Agentur schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden. Die Agentur darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche  Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen. Die Schweigepflicht des Beraters, seiner Mitarbeiter und der beigezogenen Kollegen gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine
gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht. Die Agentur ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des Beratungsauftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Die Agentur gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des  Datengeheimnisses. Der Agentur überlassenes Material (Datenträger, Daten, Kontrollzahlen, Analysen, Programme etc.) sowie alle Ergebnisse aus
der Durchführung der Arbeiten werden grundsätzlich dem Auftraggeber zurückgegeben.


13. Zahlung
Die Rechnungen der Agentur sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 12% p.a. als vereinbart. Gelieferte Ware beleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.


14. Gewährleistung und Schadenersatz
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Agentur auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Agentur zu. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß,  mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschaden oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt die Agentur keinerlei Haftung, sofern nicht anders vereinbart.


15. Haftung
Die Agentur wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbar gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbrechtlichen Vorschriften auch bei den von der Agentur vorgeschlagenen Werbemaßnahme ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von der Agentur vorgeschlagene Werbemaßnahme dann freigeben, wenn er selbst sich von der
wettbewerbrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Werbemaßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist, insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme die Agentur selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos: Der Kunde hat der Agentur somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzten, die der Agentur aus der Inanspruchnahme durch einen
Dritten entstehen.


16. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.


17. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der Freie Digitale GmbH.
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebene Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Der Berater ist jedoch berechtig, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.

Wir setzen Signale


Um nebenbei die Welt zu retten,  haben wir einfach zu viel Arbeit. 

Wir engagieren uns dort, wo wir zu Hause sind und setzen unser Know How, unsere Arbeitszeit und Kontakte ein.

 

Protest? Intelligent und kreativ.

„Zwitschern gegen Korruption“ -  eine Protestaktion kritischer Kreativer gegen das Einstellen des Untersuchungsausschusses.  Von uns kommen Web- und facebook-Seite.  So unterstützten wir die Aktion am 16. Oktober 2012, die Tweets auf das Bundeskanzleramt zu projizieren. 

http://zgk.99percentcreatives.com

 

WebAD

Von 2007 bis 2011 haben wir den jährlichen Event zur Prämierung der besten Onlinekampagnen Österreichs – den Web Ad – konzipiert und vom Fundraising bis zum Event selbst umgesetzt. Die Themenveranstaltung wurde von den Top 1.000 der österreichischen Werbewirtschaft besucht und ist das Highlight des IAB Vereinsjahres. 

www.webad2011.at

 

a good cause: Das Bildungsvolksbegehren 2011.

Dafür haben wir gerne Content Ad und Skyscraper produziert und unsere Kontakte motiviert. Um noch mehr Menschen im Netz zu erreichen und zu mobilisieren.

DANKE (für die Schaltungen/ den Support)! Goldbach Media, krone.at, diepresse.com, News Networld, Tripple Adlocator, Media in Progress.

www.nichtsitzenbleiben.at

 

Wissen vermitteln.
Damit kennen wir uns aus.

2008 initiiert und veröffentlicht Karin Hammer, als Präsidentin des Internet Advertising Bureau Austria (IAB),  das erste Handbuch zum Thema „Online Marketing in Österreich“. Ein Wegweiser für Unternehmen und Werbetreibende. 

www.iab-austria.at

2009 startet der erste Diplomlehrgang für Online Marketing an der Werbe Akademie. In Kooperation mit dem IAB und durch persönlichen Einsatz von KH. Mittlerweile gibt es schon über 100 AbsolventInnen. Wir freuen uns, über so viele kompetente Ansprechpartner.

www.werbeakademie.at/online_marketing